Elektrokontrollen
Neuinstallationen werden einer betriebsinternen Schluss-Kontrolle unterzogen.
Neuinstallationen mit einer Kontrollperiode von kürzer als 20 Jahre, benötigen zusätzlich eine Abnahme-Kontrolle. Diese hat durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu erfolgen.
Die Prüfung hat der Eigentümer zu veranlassen, sie muss innerhalb von 6 Monaten stattfinden und auf dem Sicherheitsnachweis vermerkt werden.
Bei bestehenden Installationen wird durch den Energielieferant eine Periodische-Kontrolle verlangt. Diese hat durch ein unabhängiges Kontrollorgan zu erfolgen.
Wohnhäuser | 20 Jahre |
Gewerbe, Landwirtschaft | 10 Jahre |
Bauten mit Personenansammlungen | 5 Jahre |
Spezielle Anlagen; Ex., Med. | 1 Jahr |
Verkauf von Liegenschaften (wenn letzte Kontrolle länger als 5 Jahre) |
Adressen unabhängiger Kontrollorgane:
Oberli Electric GmbH |
strom-control marty gmbh |
Telefon 034 402 23 23 www.oberli-electric.ch |
Telefon 034 461 52 42 www.strom-control.ch |
MEGAOHM CONTROL AG |
Lüthi Pascal |
Telefon 034 445 10 10 www.megaohm.ch |
Telefon 079 327 06 45 www.luethi-electrocontrol.ch |
Gerne erledigen wir für Sie die fachgerechte Mängelbehebung inklusive Fertigmeldung. Weisen Sie den Kontrolleur an, den Mängelrapport direkt an uns zusenden, besten Dank!